Gedanken zum Artenschutz

Während der letzten Wochen streifte ich mehrmals das Thema Artenschutz: bei den Fotos aus dem Perleberger Tierpark, dem Projekt animals.txt, im wieder hervorgekramten Plädoyer für Rücksicht auf Umwelt und Tiere. Artenschutz ist außerdem ein Ziel meiner seit mehr als einem Jahr in der parlamentarischen Prüfung befindlichen Petition an den Deutschen Bundestag. Angesichts dessen wird es Zeit, einmal zu hinterfragen, was das soll, Artenschutz. Dafür müsste man erst einmal klären:

Was heißt das, Artenschutz?

Und überhaupt, was ist eine Art? J. B. S. Haldane schrieb über den Artbegriff, er sei ein Zugeständnis an unsere sprachlichen Gewohnheiten und neurologischen Mechanismen. Besser als jeder Versuch einer Definition drückt dies aus, wie schwammig das Artkonzept ist, wie willkürlich wir mit ihm Grenzen zwischen Gruppen von Individuen ziehen. Nichtsdestotrotz ist es oft hilfreich, viele einzelne Lebewesen aufgrund gemeinsamer Merkmale oder Verwandtschaft zu einer Gruppe zusammenzufassen – stets mit dem Gedanken im Hinterkopf, dass die Grenzen zu Individuen außerhalb dieser Gruppe fließend sein können, wie auch die Gruppe in sich heterogen bleibt.

Eine Art ist eine Kategorie in einem Klassifikationsschema aller Lebewesen. Alle Lebewesen werden in diesem Schema in verschiedene Domänen einsortiert, Domänen in Reiche unterteilt, diese in Stämme, jene in Klassen, Klassen in Ordnungen, Ordnungen in Familien, diese in Gattungen und Gattungen letztendlich in Arten. Das Schema kennt darüber hinaus unzählige Zwischenstufen und verändert sich mit neuen Erkenntnissen quasi ständig. Da Abgrenzungen und Kriterien dafür willkürlich sind, wäre es naiv, davon auszugehen, dass man jemals eine „richtige“ Klassifikation finden wird.

Für ein Verständnis dessen, was Artenschutz sein kann, benötigt es allerdings keine präzise Definition des Artbegriffs. Wichtig zu verstehen sind zwei Dinge: zum einen, dass Arten relativ feine Kategorien in der Klassifikation der Lebewesen sind und es demnach viele verschiedene Arten gibt; zum anderen, dass die Individuen einer Art charakteristische Eigenschaften miteinander teilen. Artenschutz, wie ich ihn verstehe, meint Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt im Allgemeinen und zu diesem Zweck den Erhalt einzelner Arten im Speziellen. Er meint auch das Sichern des Vorkommens bestimmter Eigenschaften durch Schutz ihrer Träger.

Wichtig ist herauszustellen, dass nicht der Erhalt jeder Art mein Ziel ist. Daher sei mir zu wiederholen gestattet: Der Erhalt einzelner Arten ist ein Mittel zum Zweck des Bewahrens der Vielfalt und des Vorkommens bestimmter Eigenschaften. Nur deshalb ist es im Übrigen möglich, von einer genauen Bestimmung des Artbegriffs abzusehen. Wären Arten selbst Zweck, bedürfte es tatsächlich einer klaren Definition. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass die Bewahrung von Vielfalt und Eigenschaften nicht mein einziges Ziel ist. Der Schutz des Individuums ist mir in vielen Fällen ebenfalls wichtig, fällt allerdings nicht unter den Begriff des Artenschutzes, sondern zum Beispiel unter die Überschriften Tierschutz, Menschenrechte, Tierrechte.

Pros und Kontras zum Artenschutz

Artenschutz als Feigenblatt?

Wir hatten einen Weg gefunden, wie wir uns keine Vorwürfe zu machen brauchten. Wir zerhackten sie mit Maschinengewehren in zwei Hälften und legten ihnen dann einen Verband an. Es war eine Lüge. Und je mehr ich davon sah, desto mehr hasste ich Lügen.

– Benjamin L. Willard in Apocalypse Now

Während internationale und nationale Abkommen zum Schutz von Artenvielfalt verhandelt und beschlossen werden, während die UN-Dekade der Biodiversität 2011 bis 2020 ausgerufen ist, schreitet das menschenverursachte Artensterben beschleunigt voran. Der globale CO₂-Ausstoß wächst, was nicht nur indirekt über Klimaveränderungen Flora und Fauna beeinflusst. Ein Teil des Treibhausgases wird in den Ozeanen gebunden und versauert die Meere. Anstatt hinreichende Maßnahmen gegen industrielle Überfischung und Raubfischerei im Besonderen zu ergreifen, werden Abermillionen in Kriegsschiffe gegen nun kapernde Küstenfischer gesteckt, die in ihren Netzen nicht mehr genug zum eigenen Überleben fingen.

Man kann gegenwärtige Artenschutzbemühungen als Feigenblatt vor jener beispiellosen Zerstörung von Ökosystemen und Ausrottung unzähliger Arten sehen, die der Mensch betreibt. Das Problem unzureichender Bemühungen, auch wenn sie gut gemeint sind, ist Folgendes: Sie vermitteln das Gefühl, es werde bereits das Mögliche getan. Sie beruhigen Gewissen, die nicht beruhigt sein dürften. Sie lähmen jene, die angesichts einer offensichtlichen Katastrophe vielleicht aufstehen und Widerstand leisten würden.

Artenschutz als Verantwortung vor Gott?

Heilige Kühe, Affen und Ratten, Gewaltlosigkeit gegen Tiere bis zum Vegetarismus als religiöses Gebot: Tierfreundlichkeit macht einen wesentlichen Teil unseres Bildes der großen Religionen vom indischen Subkontinent, Hinduismus, Buddhismus, Sikhismus und Jainismus, aus. Naturverbundenheit assoziieren wir mit dem japanischen Shinto, mit Religionen nordamerikanischer Ureinwohner oder alten, germanischen Kulten. Auch ein Blick in das erste Buch des Alten Testaments ist aufschlussreich:

Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie. Gott segnete sie und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und vermehrt euch, bevölkert die Erde, unterwerft sie euch und herrscht über die Fische des Meeres, über die Vögel des Himmels und über alle Tiere, die sich auf dem Land regen. Dann sprach Gott: Hiermit übergebe ich euch alle Pflanzen auf der ganzen Erde, die Samen tragen, und alle Bäume mit samenhaltigen Früchten. Euch sollen sie zur Nahrung dienen. Allen Tieren des Feldes, allen Vögeln des Himmels und allem, was sich auf der Erde regt, was Lebensatem in sich hat, gebe ich alle grünen Pflanzen zur Nahrung. So geschah es. Gott sah alles an, was er gemacht hatte: Es war sehr gut.

– Genesis 1, 27 ff. (Einheitsübersetzung)

Gott überträgt im Alten Testament dem Menschen die Herrschaft über seine Schöpfung auf Erden. Insbesondere bei Religionskritikern findet man dies oft als Legitimation zur Ausbeutung ausgelegt – eine abwegige Interpretation, wie ich finde. Wieso sollte der Mensch, der von Gott, seinem Herrn, Schutz und Wohlwollen erhofft, als dessen Abbild und Herr über Pflanzen und Tiere seinen Untertanen Schutz und Wohlwollen versagen? Nein, die Herrschaft über Flora und Fauna impliziert vieles, das auch wir uns heute von einer verantwortlichen Staatsgewalt erwarten, deren Gesetzen wir uns unterwerfen. Dazu gehören weder Ausbeutung noch Ausrottung.

Dem ersten Buch Mose zufolge entwickelten sich die Menschen allerdings nicht gottgefällig. Sie wurden schlecht, verübten lauter Gewalttaten, verdarben die Erde. So bereute Gott es, sie geschaffen zu haben. Er schickte sich an, mit einer Sintflut das Übel von der Welt wieder zu tilgen. In Noach hatte Gott aber einen rechtschaffenen Menschen gefunden. Ihn wies er an, nach seinen Vorgaben eine Arche zu bauen, deren Zweck man schlicht mit Artenschutz benennen kann. Zu Noach sagte Gott:

Mit dir aber schließe ich meinen Bund. Geh in die Arche, du, deine Söhne, deine Frau und die Frauen deiner Söhne! Von allem, was lebt, von allen Wesen aus Fleisch, führe je zwei in die Arche, damit sie mit dir am Leben bleiben; je ein Männchen und ein Weibchen sollen es sein. Von allen Arten der Vögel, von allen Arten des Viehs, von allen Arten der Kriechtiere auf dem Erdboden sollen je zwei zu dir kommen, damit sie am Leben bleiben. Nimm dir von allem Essbaren mit und leg dir einen Vorrat an! Dir und ihnen soll es zur Nahrung dienen.

– Genesis 6, 18 ff. (Einheitsübersetzung)

Ist Artenschutz kontraevolutionär?

„Evolution ist die Veränderung der vererbbaren Merkmale einer Population von Lebewesen von Generation zu Generation“ (Wikipedia). Die natürliche Selektion bevorzugt jene Lebewesen, die sich in ihrem Habitat behaupten und mehren können oder sich neue Lebensräume erschließen. Dieser Prozess ist weder planvoll gesteuert noch zielgerichtet. Aufgrund verschiedener Faktoren wie Mutation und sexueller Rekombination entstehen ständig Individuen mit neuem Erbgut. Unter den vielen Variationen setzt sich jenes Erbgut, welches den Fortpflanzungserfolg seiner Träger erhöht, schlicht durch, weil es den Fortpflanzungserfolg seiner Träger erhöht. Jenes Erbgut, dass seine Träger in ihrer Umwelt nicht zu diesem Erfolg befähigt, verschwindet mangels dieses Erfolges.

Man kann Artenschutz als einen Versuch sehen, diese natürliche Selektion auszuhebeln. Man könnte meinen, die Absicht, Arten zu bewahren, stemme sich gegen einen Wandel, der ein grundlegendes Prinzip in der Geschichte des Lebens ist. Trifft das zu?

Versteht man Artenschutz als Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt, wie ich es oben beschrieb, ist zunächst Folgendes zu berücksichtigen: Es gibt für ihn nur dann einen Anlass, wenn die biologische Vielfalt abnimmt oder zu schwinden droht. Tatsächlich schwindet die biologische Vielfalt global und in vielen Regionen während unseres Zeitalters rapide unter dem Einfluss menschlichen Handelns. Nun kann man das menschliche Handeln als unnatürlich oder als Teil des natürlichen Entwicklungsprozesses des Lebens betrachten. Ich möchte beide Sichtweisen beleuchten.

Sieht man den Einfluss des Menschen als Teil der natürlichen Entwicklung, dann sind auch Bemühungen des Menschen für den Artenschutz ein Teil dieser natürlichen Entwicklung. Sie als kontraevolutionär zu kritisieren, ergäbe keinen Sinn. Nimmt man den Menschen hingegen aus der Betrachtung des Natürlichen heraus, dann mögen seine Anstrengungen für den Artenschutz zwar unnatürlich sein, doch sie greifen erst als Reaktion auf das von Menschen verursachte, demnach dann unnatürliche Artensterben ein. Sie stemmen sich also weder bei der einen noch bei der anderen Betrachtungsweise gegen den natürlichen Wandel der Evolution.

Selbst Vorsorgemaßnahmen wie jene zum Erhalt der von einer nicht menschengemachten Krankheit bedrohten Beutelteufel greifen nicht in unberührte Natur ein. Zum einen kann angenommen werden, dass die Krankheit auch deshalb so verheerend unter den Tieren grassiert, weil die genetische Vielfalt der Population gering ist, was unter anderem auf die annähernde Ausrottung durch den Menschen bis zu seinem Schutz in den 1940er Jahren zurückzuführen ist. Zum anderen würde sein Aussterben wegen der bereits durch den Menschen erfolgten Ausrottung des anderen großen Beuteljägers Tasmaniens ganz andere Folgen auf die restliche Tierwelt haben, als sie es bei noch existenter Beutelwolfpopulation hätte.

Artenschutz zum Eigennutz?

Muss ein Lebewesen von konkretem materiellen Nutzen für die Menschheit sein, um zu existieren? Wenn man die Frage nach seinem Nutzen stellt, fordert man vom Tier im Grunde eine Rechtfertigung seiner Existenz, ohne dass man die eigene gerechtfertigt hätte.

– Gerald Durrell (von mir frei übersetzt)

Gibt es ein Recht auf Leben des Einzelnen? Gibt es ein Recht auf den Erhalt unserer eigenen oder einer anderen Art? In einer gottlosen Welt, einer Welt ohne höhere Instanz, die dieses Recht verleihen könnte, ist ein solches Recht nicht gegeben – und ohne Recht keine Rechtfertigung. Vertreter einer Gruppe von Menschen können zwar bestimmte Rechte und Pflichten für ihre Gruppe postulieren und sich auf diese gegenüber ihresgleichen berufen. Eine Rechtfertigung gegenüber anderen ergibt sich daraus jedoch nicht. Es bleibt einem übrig, über praktische Interessen zu sprechen. Zweifellos ist der Nutzen für einen selbst ein wesentlicher Faktor, der etwas in das eigene Interesse rückt.

Tatsächlich gefährdet der Mensch nicht nur Arten, die für ihn ohne Nutzen sind. Der Kabeljau oder Dorsch war bis vor wenigen Jahrzehnten einer der wichtigsten Speisefische der Welt, berühmt als Fisch im inoffiziellen englischen Nationalgericht Fish and Chips, in Form von Stockfisch bereits bedeutende Ware im internationalen Handel der Hansezeit, Verpflegung bei Atlantiküberquerungen zur Eroberung Amerikas und wegen seines massenhaften Vorkommens Namensgeber der Halbinsel Cape Cod in den USA. Die Art ist heute gefährdet – wegen Überfischung brachen die Bestände der westatlantischen Population in den 1990er Jahren zusammen. Ein besserer Artenschutz wäre im Interesse der Menschen gewesen, denn mit den Fischbeständen ging auch ihr Nutzen für die Menschen verloren.

Der Nutzen von Arten für uns geht allerdings über den profanen Nahrungserwerb hinaus. Beispielsweise finden wir in exotischen Lebewesen oft Heilmittel für Krankheiten. Je größer die Vielfalt, umso größer die Chance, in ihr auf ein gesundheitliches Problem eine Antwort zu finden. Dasselbe gilt für technische Herausforderungen. In der Natur finden sich über zigtausende Jahre optimierte Lösungen für moderne Fragestellungen in der Technik. Das Stichwort Bionik sei hier genannt. Da wir die medizinischen und technischen Fragestellungen der Zukunft heute nicht kennen, kann jede Lebensform potenziell von Nutzen sein.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird dem gerecht und erhebt Umwelt- und Tierschutz zum Staatsziel. Auf dieser Grundlage lässt sich im Geltungsbereich des Grundgesetzes Artenschutz rechtfertigen, ja ist sogar Pflicht.

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

– Grundgesetz für die BRD, Art. 20a

Das Leben findet einen Weg

Wie viele Arten wir auch ausrotten, das Leben werden wir nicht von diesem Planeten tilgen. In der Vergangenheit hat das Leben immer wieder globale Katastrophen überstanden. Gerieten die Bedingungen auf der Erde aus dem Gleichgewicht, stellte sich nach einem schmerzhaften Umbruch ein neues Gleichgewicht ein. Verschwand ein Großteil der Arten, wurden die freien Räume durch sich explosionsartig diversifizierende, neue Lebensformen erschlossen, die den veränderten Bedingungen gewachsen waren. Das wird auch in Folge des von Menschen gemachten Massenaussterbens unserer Zeit nicht anders sein.

Die Frage ist nicht, ob das Leben um uns herum weitergeht – das wird es gewiss – sondern ob wir uns in der so durch uns geschaffenen Welt noch wohlfühlen werden. Wenn wir beispielsweise durch intensiven Fang mehr Speisefische und Schildkröten aus den Weltmeeren entfernen, als nachwachsen, dann werden die entstehenden Freiräume durch andere Arten besetzt. Doch diese Arten werden sich dadurch auszeichnen, dass sie uns kaum Nutzen bieten, denn ein möglichst geringer Nutzen für den Menschen ist genau die ökologische Nische, die wir durch Übernutzung öffnen. Zudem werden sie wehrhaft gegen uns sein, denn durch die Rücksichtslosigkeit gegenüber den Wehrlosen schaffen wir auch einen Selektionsdruck in diese Richtung.

Man stelle sich Meere und Strände voller für uns giftiger Quallen vor. Quallen, die zwar einst einen indirekten Nutzen für den Menschen hatten, nämlich als Nahrung unserer Speisefische. Quallen, die sich nun aber als Plage massenhaft ausbreiten, weil wir ihre Fressfeinde ausgerottet haben.

Das Leben an sich benötigt keinen Artenschutz. Manche Arten brauchen ihn, und wir Menschen brauchen ihn.


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