Petition für Tier- und Verbraucherschutz

Meine erste öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag setzt sich für Tierschutz, Artenschutz und Verbraucherschutz ein: Herstellung und Verarbeitung von Pelzen und vergleichbaren Tierprodukten sollen eingeschränkt werden. Zudem sollen bei diesen Waren Herkunft und Haltungsform der Tiere gekennzeichnet sein, wie man es auch von Hühnereiern kennt.

Eingereicht am 3. März, wurde sie am 8. April 2010 öffentlich freigeschaltet. In den folgenden sechs Wochen fanden sich 1314 Unterstützer, die das Anliegen auf auf der Internetseite des Deutschen Bundestages zum Wohl unserer animalischen Mitgeschöpfe mitzeichneten. Nach der parlamentarischen Prüfung beschloss der Deutsche Bundestag am 9. Februar 2012, die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Wortlaut der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,

  1. dass eine Positivliste aller Tierarten eingerichtet wird, deren Pelze/Häute/Horn etc. gewonnen, importiert, verarbeitet und verkauft werden dürfen,
  2. dass dieser Liste nur Arten wie Hausrind und -schwein hinzugefügt werden, die auch für wirtschaftliche Nahrungsmittelgewinnung allein geeignet sind und gehalten werden,
  3. dass alle Produkte für Konsumenten verständlich und deutlich mit Tierart, Herkunft und Haltungsform gekennzeichnet werden.

Begründung

Unserer Bevölkerung liegt Tierschutz sehr am Herzen. Durch mangelnde Transparenz wird Konsumenten jedoch erschwert, Tierschutz durch das Verhalten beim Kauf von Produkten, die Tierhäute/Felle/Pelze und andere tierische Bestandteile enthalten, zu fördern. Für Hersteller und Händler ist es hingegen leicht, trotz oder gerade wegen schlechter Haltungsbedingungen von Tieren Gewinn zu erzielen. Der Markt kann seine sonst regulierende Funktion nicht ausüben. Die Petition möchte diese Situation verbessern.

1. Festlegung einer Positivliste

Tausende Tierarten sind vom Aussterben bedroht. Diese explizit durch eine Negativliste zu schützen, ist eine kaum zu bewältigende Aufgabe. Noch unbekannte Arten werden durch dieses System prinzipiell nicht geschützt. Ihrer Ausbeutung ist nur durch eine Positivliste nicht bedrohter und zur wirtschaftlichen Nutzung freigegebener Arten wirkungsvoll zu begegnen. Sie besitzt den weiteren Vorteil, dass die Praxis, manchen Tierarten irreführende neue Namen[a] zu geben, um ihre Pelze auf den Markt zu bringen, unmöglich gemacht wird. Kontrollen werden vereinfacht, da nur für eine geringe Zahl ökonomisch/ökologisch relevanter Arten zu prüfen ist, ob Ware ihrer Kennzeichnung entspricht, anstatt bei nicht oder falsch deklarierter Ware mit allen bedrohten und verbotenen Arten abzugleichen.

2. Beschränkung auf Nahrungsmittellieferanten

Tieren darf nur aus vernünftigem Grund Schaden zugefügt werden.[b] Während Pelzgewinnung in der Vergangenheit ein vernünftiger Grund gewesen sein mag, ist dies im 21. Jahrhundert nicht mehr der Fall. Fortschritte der Textilindustrie brachten deutlich günstigere und für unsere klimatischen Verhältnisse besser geeignete Kleidung. Pelze – Ähnliches gilt für Produkte aus Horn, Elfenbein etc. – sind heute reine Statussymbole. Individuelle Lust auf vermeintlichen Luxus oder Profitsucht auf Herstellerseite sind keine hinreichend vernünftigen Gründe für das Töten von Tieren. Pelzgewinnung etc. ist daher höchstens als Nebenprodukt der Nahrungsmittelgewinnung akzeptabel, wenn man die Ernährung mit tierischen Produkten als vernünftigen Grund betrachtet.

3. Kennzeichnung von Tierprodukten

Damit das in der Bevölkerung vorhandene Bewusstsein um die Verantwortung für unsere tierischen Mitgeschöpfe im Konsumverhalten einen Ausdruck finden kann, ist eine verständliche und deutliche Kennzeichnung aller Waren erforderlich. Es ist das Recht der Konsumenten, zu erfahren, wofür sie bezahlen. Darüber hinaus ist jenes Wissen notwendige Voraussetzung, um überhaupt eine qualifizierte freie Kaufentscheidung treffen zu können. Durch eine verlässliche und klare Kennzeichnung wird eine gute Behandlung der Nutztiere zu einem Verkaufsargument und damit durch den Markt regelbar. Die Erfahrung mit der Kennzeichnung von Hühnereiern zeigt, dass diese Methode Erfolg verspricht.


[a]
Beispiel eines irreführenden Namens: Gaewolf für Hundepelz.
[b]
Siehe §1 Tierschutzgesetz.