23. Die Wollenweber erhalten das Recht des Ausschnitts auf dem Jahrmarkt. (1459.)
Die Wollenweber sitzen und grübeln um das Ding:
„So gänzlich abzublitzen, das Pech ist nicht gering!
„Erhielten in dem Leiden wir nur die eine Gunst,
Am Jahrmarkt zu verschneiden Gewebe unsrer Kunst.
„Ob denn kein Einfluß waltet in unsers Fürsten Näh,
Der sich für uns entfaltet im Schlosse an der Spree?
„Ist keiner der Magnaten, der Hülf’ uns leisten kann?
Auf ein’ge Bracteaten und Schnepel käm’s nicht an!“ —
Und siehe, durch Finesse erfüllt sich ihr Begehr;
Des Jahrmarkts Feiermesse erbaut sie diesmal sehr.
Es zieht des Pfeifers Bande der klugen Schaar vorauf:
Juchhei, nun kam zu Stande der Ausschnitt und Verkauf!
Und bei Trompetenschallen beziehn sie ihren Platz:
Der Jahrmarkt mehret Allen den kleingeword’nen Schatz.
Es fließt in raschen Bächen der edle Broyhan hier;
Noch lange währt das Sprechen von diesem Jahrmarktsbier.
(Gewandschneider, Seiden-, Gewürz- und Eisenkrämer, Fettwaarenhändler u. s. w. hatten eigene Stände auf dem Jahrmarkt, die bis zu 3 Thlr. pro anno bezahlt wurden. Trinkgelder zum Jahrmarkt erhielten die Bürgermeister, Rathmannen, Marktmeister, Lehrer, Holzvoigte, Nachtwächter und Wagenknechte. Vor Einführung der Accise am 24. December 1668 war der Viehmarkt vor dem Wittenberger Thor. Das hier verschenkte Bier hieß Jahrmarktsbier. — Bracteaten = Silbergeld; Schnepel sind Fische, die in der Elbe gefangen werden.)