37. Der Roland. (errichtet 1546.)
Was sagt das schmucke Rolandsbild
In vollem Bart, mit Schwert und Schild?
Der grünbemooste Roland spricht:
„Freund, um den Blutbann wach’ ich nicht!
„Der Blutbann längst schon hier bestand,
Als mich erschuf des Künstlers Hand.
„Doch wisse, daß zu dieser Frist
Das Landgericht creirt hier ist.
„Da sollt’ der Bauer Recht empfahn,
Das sonst die Kirche ihm gethan.
„Das Landgericht war Grund der Stadt,
Daß sie mich hier errichtet hat.
„Ich sollte zeugen weit und breit
Von Perleberger Herrlichkeit!
„Und als ich nun für schweres Geld
Hier auf dem Markt war aufgestellt,
„Wie tanzten sie um mich herum!
Verwundert sah ich’s, still und stumm.
„Ich hätte heut noch nichts gesagt,
Wenn Du mich nicht so scharf befragt.“
(Mit der Einführung der Reformation hörte die geistliche Gerichtsbarkeit auf. An Stelle derselben trat das Landgericht, das in Schuldsachen, Injurien und Erbschaftsangelegenheiten der zum Bauernstand gehörigen Bewohner des platten Landes verhandelte. Es blieb beständig mit dem Rath von Perleberg verbunden bis auf König Friedrich II. Appellationen gegen Erkenntnisse des Landgerichts gingen an das Kammergericht in Berlin. — Der Roland hat nach unserm Gelde 900 Thlr. gekostet.)