Splitter, März 2011

331 – 2011-03-01, 15:48 Uhr

Der Gerichtshof der Europäischen Union erklärt geschlechtsabhängige Prämien und Leistungen in Versicherungsverträgen für unzulässig. Beispielsweise ist es demnach rechtswidrig, Frauen wegen ihrer durchschnittlich längeren Rentenbezugsdauer, die sich bei gleichem Renteneintrittsalter durch die höhere Lebenserwartung ergibt, höhere Versicherungsbeiträge als Männern abzuverlangen. Das heißt, obwohl bei Frauen das Verhältnis von Ein- zu Auszahlungszeitraum statistisch betrachtet kleiner ist, müssen sie bei monatlichen Beitragszahlungen und monatlichen Ausschüttungen gleich behandelt werden.

In der staatlichen Rentenversicherung ebenso wie in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Geschlechtsneutralität gang und gäbe – die Beitragszahlungen richten sich vorwiegend nach dem Arbeitseinkommen, nicht nach dem Geschlecht oder anderen Faktoren. Anders sieht das in vielen Fällen bei privaten Versicherern aus, deren Geschäftsmodell sich im Fall von Alternativangeboten zu staatlichen Sozialversicherungen meines Eindrucks nach nicht etwa daraus entwickelt, effizienter als staatliche Systeme zu arbeiten. Es beruht vielmehr darauf, leistungsstarke Beitragszahler aus dem Solidarsystem mit leistungsschwachen Menschen herauszuholen. Wirtschaftlich völlig nachvollziehbares und legitimes Ziel ist, möglichst viele starke Nettozahler an sich zu binden, Dauerempfänger aber fern zu halten beziehungsweise leise loszuwerden. Unterschiede zu machen ist ein grundlegender Bestandteil eines gewinnorientierten Versicherungsunternehmens in der freien Marktwirtschaft.

Wenn man die Diskriminierung zwischen Mann und Frau nun zwanghaft unterbindet, frage ich mich, wie es in diesem Lichte mit anderen Unterscheidungen aussieht. Altersstaffelung in der privaten Krankenversicherung etwa, Risikozuschläge für bestimmte Berufsgruppen oder je nach Gesundheitszustand? Diese Kriterien für verschiedene Beitragshöhen lassen sich natürlich betriebswirtschaftlich begründen und statistisch unterlegen – aber das gilt für die unterschiedliche Behandlung von Frauen und Männern genauso.

Das private Sozialversicherungswesen ist nicht solidarisch und Unterscheidungen (d. h. Diskriminierungen) nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten sind für ein marktwirtschaftlich agierendes Unternehmen charakteristisch, ja geradezu notwendig. Es wird Zeit, dass man diesem Umstand offen und ehrlich ins Gesicht sieht. Das Problem ist grundlegend – ein Unisextarif nur ein Feigenblatt. Wer ein diskriminierungsfreies, solidarisches System möchte, sollte dafür eintreten. Dazu gehört dann aber auch, dass sich an dem System alle beteiligen. Wer hingegen freie Marktwirtschaft möchte, soll dafür eintreten, dann allerdings auch Realitäten wie unterschiedliche Bezugszeiten von Männern und Frauen nicht ausblenden und entsprechend unterschiedliche Beitragsforderungen der Versicherer hinnehmen.

Mein Ansatz wäre, zum einen eine hinreichende Grundversorgung solidarisch und diskriminierungsfrei durch eine gesetzliche Versicherung, an der sich alle nach Einkommen und Vermögen beteiligen müssen, sicherzustellen. Zum anderen sollte es jedem freistehen, sich darüber hinaus privat für Zusatzleistungen oder Sonderbehandlungen zu versichern – aus diesem Markt sollte sich der Staat mit Regulierungen und erzwungener Gleichmacherei heraushalten.


332 – 2011-03-03, 12:20 Uhr

USA und NATO sollten von einer militärischen Intervention in Libyen dringend Abstand halten. Dabei beschäftigen mich Gedanken an die wenig befriedigende Lage nach den Invasionen in Irak und Afghanistan nur am Rande. Ich denke vor allem an die Wirkung auf Machthaber anderer Staaten, die sehen, was mit Ländern und deren Führern geschieht, welche das Streben nach Nuklear- und anderen Massenvernichtungswaffen aufgeben, wie Libyen es während des zurückliegenden Jahrzehnts mit seinem Atomprogramm tat. Das Signal wäre deutlich: Nur wer die Bombe hat, ist vor Angriffen gefeit; Verzicht rächt sich. Dies wäre ein großer Rückschlag für die Bemühungen um Nichtverbreitung und Abrüstung von Kernwaffen und daher weit mehr als eine regionale Gefahr für die Sicherheit der Menschen.


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333 – 2011-03-07, 17:35 Uhr

„Satz des Pythagoras“

334 – 2011-03-09, 12:45 Uhr

Migo und ich waren gestern in Wüsten Buchholz und Groß Buchholz. Herausfinden wollte ich, ob sich der Ortsteil Wüsten Buchholz wie auf der offiziellen Internetseite der Stadt Perleberg ohne oder doch mit Bindestrich schreibt, wie man es oft findet. In dieser Frage wirklich erhellend war mein Ausflug allerdings nicht. Zwar stand auf dem Ortsschild „W. Buchholz“ ohne Bindestrich. Auf einem ebenfalls offiziellen Verkehrszeichen, einem Wegweiser an der Landesstraße 10 zwischen Quitzow und Groß Buchholz, fand sich jedoch die Bezeichnung „Wüsten-Buchholz“.

An der Reetzer Straße, die ich in meiner Beschreibung der Wanderung zu den Weinbergen erwähnte, entdeckten wir zwischen Golmer Berg und Weinbergen einen Findling mit der Beschriftung „Kreischaussee Reetz_Perleberg 11,414 km erbaut 1887/88“. Ich finde immer wieder interessant, wie detailliert alte Entfernungsangaben sind, auch auf steinernen Wegweisern an Straßen.


335 – 2011-03-19, 0:15 Uhr

Vermutung: Im spitzwinkligen Dreieck mit den Seitenlängen $a, b, c$ gilt

$$c^{14}-4b^2c^{12}-4a^2c^{12}+6b^4c^{10}+10a^2b^2c^{10}+6a^4c^{10}-3b^6c^8-9a^2b^4c^8-9a^4b^2c^8-3 a^6c^8-3b^8c^6+6a^2b^6c^6+3a^4b^4c^6+6a^6b^2c^6-3a^8c^6+6b^{10}c^4-9a^2b^8c^4+3a^4b^6c^4+3a^6b^4c^4-9a^8b^2c^4+6a^{10}c^4-4b^{12}c^2+10a^2 b^{10}c^2-9a^4b^8c^2+6a^6b^6c^2-9a^8b^4c^2+10a^{10}b^2c^2-4a^{12}c^2+b^{14}-4a^2b^{12}+6a^4b^{10}-3a^6b^8-3a^8b^6+6a^{10}b^4-4a^{12}b^2+a^{14}>0$$

336 – 2011-03-22, 22:25 Uhr

In der oben stehende Vermutung muss die Relation größer als durch größer als oder gleich ersetzt werden. Im Fall eines gleichseitigen Dreiecks besteht Gleichheit.


337 – 2011-03-30, 10:30 Uhr

Ein Beweis der oben stehenden Vermutung findet sich im Artikel „Kosinusprodukt im Dreieck“. Hier noch ein paar Notizen zu Randergebnissen bei den Betrachtungen zu jenem und dem Artikel „Spiegeldreieck eines Dreiecks“:

$$(a+b+c)^2-(a+b-c)^2-(a+c-b)^2-(b+c-a)^2 = 2\left(a^2+b^2+c^2-(a-b)^2-(a-c)^2-(b-c)^2\right)$$
$$(a^2+b^2+c^2)^2-(a^2+b^2-c^2)^2-(a^2+c^2-b^2)^2-(b^2+c^2-a^2)^2 = 2(a+b-c)(a+c-b)(b+c-a)(a+b+c)$$
$${a_s}^2+{b_s}^2+{c_s}^2 = \frac{256\Delta^4}{a^2b^2c^2}$$
$$\Delta = \sqrt{\frac{abc}{8}(a\cos\alpha+b\cos\beta+c\cos\gamma)}$$